Abteilungsordnung

§1 Name und Status

(1) Die Badmintonabteilung ist eine unselbstständige Untergliederung des Vereins SV Fortuna 83 Rotenburg e.V. Sie kann keine eigenen Rechtsgeschäfte abschließen, die einen Wert von 500,00 € überschreiten.

(2) Investitionen oberhalb von 500,00 € erfordern eine Genehmigung seitens des Vereinsvorstandes.

§2 Mitglieder

(1) Alle Mitglieder der Badmintonabteilung sind Mitglieder des Vereins und unterliegen den in der Vereinssatzung festgelegten Rechten und Pflichten.

§ 3 Organe

(1) Organe der Abteilung sind:
a. Abteilungsversammlung
b. Abteilungsleitung

§ 4 Abteilungsversammlung

(1) Die Abteilungsversammlung sollte im 1.Quartal eines Kalenderjahres, zwingend vor der Mitgliederversammlung des Vereins, stattfinden.

(2) Die Einberufung muss schriftlich oder per Email, mit einer Frist von 3 Wochen, an alle Mitglieder der Abteilung erfolgen.

(3) Jedes Mitglied ist bei der Sitzung stimmberechtigt.
a. Minderjährige Mitglieder können durch einen Erziehungsberechtigten oder durch eine, in schriftlicher Form, benannten, volljährigen Person vertreten werden.

(4) Die Abteilungsversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder stimmberechtigt.

§ 5 Abteilungsleitung

(1) Die Leitung der Abteilung besteht aus folgenden Personen:
a. Abteilungsleiter/-in
b. Marketing- und Presswart/-in
c. Finanzwart/-in
d. Sportwart/-in Talentsuche & Schulkooperation
e. Sportwart /-in Turnierwesen
f. Jugendsprecher
g. Jugendsprecherin
h. Breitensportsprecher

(2) Die Wahl aller Posten der Abteilungsleitung erfolgt zweijährig auf der Abteilungsversammlung. Sämtliche Funktion werden mit einfacher Mehrheit gewählt.
a. Der Abteilungsleiter und der Finanzwart müssen volljährig sein.

(3) Die Position des Abteilungsleiters und des Finanzwarts erfordern einer Zustimmung seitens des Hauptvereins. Sämtlichen anderen Posten werden direkt durch die Versammlung gewählt.
a. Der Abteilungsleiter ist entsprechend der Satzung des Vereins Mitglied im erweiterten Vorstand.
b. Der Abteilungsleiter ist Vertreter des Vereins in der Spielgemeinschaft SG Fortuna Rotenburg -Waffensen.

(4) Bei der Beitragsfestsetzung gemäß Beitragsordnung des Vereins gilt nur der Abteilungsleiter als Ehrenamt.

(5) Die Abteilungsleitung bestimmt eigenständig einen stellvertreten Abteilungsleiter
aus den gewählten Mitglieder der Abteilungsleitung.

(6) Die Abteilungsleitung ist dazu berechtigt nicht besetzte Positionen kommissarisch bis zur nächsten Abteilungsversammlung zu besetzen.
a. Die kommissarischen Abteilungsleitungsmitglieder sind voll stimmberechtigt.

(7) Bei Abstimmungen innerhalb der Abteilungsleitung hat jede Position eine Stimme.
a. Bei Stimmgleichheit zählt die Stimme des Abteilungsleiter doppelt.

(8) Ergebnisse der Sitzungen der Abteilungsleitung sind schriftlich festzuhalten.

§ 6 Aufgaben der Abteilungsleitung

Die Abteilungsleitung ist dazu verpflichtet:

(1) Die Abteilungsordnung einzuhalten.

(2) Die Interessen der Abteilung im Verein zu vertreten.

(3) Die Einhaltung und Weiterentwicklung der Grundsätze des Abteilungsleitbildes sowie für ihre Einhaltung zu sorgen.

(4) Den Vorstand des Vereins regelmäßig über die Entwicklungen in der Abteilung zu informieren.

§ 7 Mitgliederverwaltung

(1) Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch den Vorstand des Vereins. Die Abteilung führt keine eigene Mitgliederverwaltung, unterrichtet aber den Vorstand umgehend sobald sich Änderungen ergeben.

§ 8 Beschluss und Änderung Abteilungsordnung

(1) Über Annahme und Änderungen der Abteilungsordnung entscheidet die Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit.

Anmerkung:
Zur Vereinfachung wurde bei allen Paragraphen, mit Ausnahme von § 5 /(1), die männliche Form gewählt. Es gilt überall gleichfalls die weibliche Form.